Internetallroundservice
Internetallroundservice - AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma Lothar Grosse Geschwister Scholl Str. 96106 Ebern

                                       § 1 Allgemeines
   
(1)        Alle unsere Leistungen und Angebote erfolgen auch ohne ausdrückliche Erwähnung bei Verhandlungen ausschließlich aufgrund dieser Bedingungen. Unsere AGB gelten für alle Verträge mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen und dabei auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Annahme der Ware gelten unsere AGB als angenommen.
(2)    Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn wir ausdrücklich und schriftlich ihrer Anwendung zugestimmt haben.

        § 2 Zustandekommen und Durchführung des Vertrages

(1)    Aufträge werden nur dann angenommen, wenn Auftraggeber und Auftragnehmer sich über die Ausführung schriftlich geeinigt haben. Die Aufträge müssen daher so rechtzeitig mitgeteilt werden, dass dem Auftraggeber noch vor Termin mitgeteilt werden kann, wenn der Termin entsprechend der Vereinbarung nicht durchgeführt werden kann.
(2)    Wir behalten uns vor, Aufträge abzulehnen, die gegen Gesetze, behördliche Bestimmungen oder gegen die guten Sitten verstoßen, wegen ihres Inhalts, ihrer Herkunft oder technischer Form unseren betrieblichen Grundsätzen widersprechen oder deren Verwirlichung für uns unzumutbar ist.  Die Ablehnung wird dem Auftraggeber mitgeteilt.
(3)    Wir behalten uns vor, uns bei der Erfüllung der vertraglichen Pflichten anderer zuverlässiger Unternehmen zu bedienen bzw. unsere Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf Dritte zu übertragen.

                                            § 3 Preise

(1)    Zu unseren Preisen kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer am Tag der Rechnungsstellung hinzu.

                               § 4 Zahlungsbedingungen

(1)    Die Rechnung wird sofort nach Erhalt zur Zahlung fällig, sofern nicht andere Zahlungsmodalitäten  vereinbart sind. Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen, Verzug oder Umstände, welche die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers zu mindern geeignet sind, haben die sofortige Fälligkeit aller unserer Forderungen zur Folge und berechtigen uns, das Erscheinen der Anzeige in der Suchmaschine ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von einer Vorauszahlung abhängig zu machen. Die Zahlungen sind auch dann zu leisten, wenn die Ware bzw. Leistung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht termingerecht abgeliefert werden kann. Die Aufrechnung ist unter Beachtung von § 309 Ziff. 3 BGB nicht zulässig.
(2)    Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, fallen Verzugskosten, ( Z.B. Mahnspesen von EUR 15,-- pro Mahnung und notwendige Inkassokosten ) und Verzugszinsen von 1% pro Monat an.
(3)    Der Lieferant ist berechtigt, die Rechte aus jeder Rechnungs-Forderung an einen Dritten abzutreten. Die Anzeige der Abtretung ist in einem solchen Fall auf der Rechnung ersichtlich
(4)    Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.


                             § 5 Leistungsmodalitäten

(1)    Beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen und die wir trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten – gleichviel, ob sie bei uns oder einem von uns eingesetzten Unternehmen eintreten – etwa höhere Gewalt (z.B. Krieg und Naturkatastrophen), Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe usw. – sind wir berechtigt, vom Auftrag ganz oder teilweise zurückzutreten oder die Ausführungszeit um die Dauer des Hindernisses zu verlängern. Die gleichen Rechte stehen uns im Falle von Streik oder Aussperrungen bei uns oder den von uns eingesetzten Unternehmen zu. Wir werden solche Umstände dem Auftraggeber unverzüglich mitteilen. Die gesetzlichen Rechte des Auftraggebers zum Rücktritt vom Vertrag werden hiermit nicht beschnitten.
(2)        Im Falle des Leistungsverzuges kann der Auftraggeber nach fruchtlos abgelaufener, angemessener Nachfrist vom Vertrag zurücktreten; im Falle der Unmöglichkeit unserer Leistung steht ihm dieses Recht auch ohne Nachfrist zu. Leistungsverzug steht der Unmöglichkeit gleich, wenn die Leistung länger als einen Monat nach Fälligkeit nicht erfolgt.     Ansprüche auf Schadensersatz (inklusive etwaiger Folgeschäden) sind unbeschadet der folgenden Absätze ausgeschlossen; gleiches gilt für Aufwendungsersatz.
(3)    Der unter Absatz 2 geregelte Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; er gilt ebenfalls nicht, sofern der Schaden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruht.
    Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht“ verletzen, ist die Haftung auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt; im übrigen ist sie gemäß Absatz 4 ausgeschlossen.
    Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt das Vorstehende entsprechend.
    Eine Umkehr der Beweislast ist damit nicht bezweckt.
(4)    Die Haftungsbegrenzungen aus Abs. 1 und 2 gelten nicht, sofern ein kaufmännisches Fixgeschäft vereinbart wurde; gleiches gilt dann, wenn der Auftraggeber wegen des von uns zu vertretenden Verzugs geltend machen kann, daß sein Interesse an der Vertragserfüllung weggefallen ist.
    Eine Umkehr der Beweislast ist damit nicht bezweckt.

                     § 6 Mängelhaftung bei Werkverträgen

(1)    Ansprüche auf Nacherfüllung verjähren in einem Jahr nach Abnahme des Werks bzw. ab Vornahme von Handlungen, die nach dem Gesetz der Abnahme gleichkommen, sofern uns nicht Vorsatz oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit zur Last fallen.
    Eine Verkürzung der Verjährung nach § 634a I Nr. 2 BGB ist hiermit nicht verbunden. Die Ansprüche auf Minderung und die Ausübung eines Rücktrittsrechts sind ausgeschlossen, soweit der Nacherfüllungsanspruch verjährt ist.
    Der Auftraggeber kann im Falle des Satzes 3 aber die Zahlung der Vergütung insoweit verweigern, als er aufgrund des Rücktritts oder der Minderung dazu berechtigt sein würde; im Falle des Rücktrittsausschlusses und einer nachfolgenden Zahlungsverweigerung sind wir berechtigt, vom Vertrage zurückzutreten.
    Eine Umkehr der Beweislast ist damit nicht bezweckt.

 

                                § 7 Schutzrechte

(1)    Der Auftraggeber steht dafür ein, dass im Zusammenhang mit seinen Mitwirkungshandlungen (insbesondere der Erstellung der Anzeigentexte) keine Rechte Dritter (insbesondere Urheberrechte) verletzt werden.
(2)    Werden wir von Dritten deswegen in Anspruch genommen, ist er verpflichtet, uns von diesen Ansprüchen freizustellen; die Freistellung erfolgt auf erstes Anfordern. Wir sind ohne seine Zustimmung nicht berechtigt, mit dem Dritten irgendwelche Vereinbarungen (insbesondere Vergleiche) zu treffen.
(3)    Diese Freistellungsverpflichtung bezieht sich auch auf alle Aufwendungen, die uns aus oder im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme durch einen Dritten notwendig erwachsen, insbesondere aufgrund presserechtlicher oder sonstiger gesetzlicher Vorschriften, in Folge von Gegendarstellungen oder Rechtsstreitigkeiten wegen der Anzeige.


(4)    Sämtliche Unterlagen verbleiben in unserem Eigentum und sind stets streng vertraulich zu behandeln. Sie dürfen Dritten ohne unsere Zustimmung nicht zugänglich gemacht werden. Bei Verletzung dieser Pflichten haftet uns der Lieferant in vollem Umfang nach den gesetzlichen Vorschriften.

                   § 8 Leistungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl

(1)        Leistungsort ist unser Geschäftssitz.
(2)        Gerichtsstand ist ebenfalls unser Geschäftssitz, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Wir sind berechtigt, den Auftraggeber auch an anderen zulässigen Gerichtsständen zu verklagen.
(3)        Hinsichtlich aller Ansprüche und Rechte aus diesem Vertrag gilt das nicht vereinheitlichte Recht der Bundesrepublik Deutschland .

                          § 9 Sonstige Bestimmungen

(1)    Änderungen des Vertrages können nur im Einverständnis mit uns wirksam werden.
(2)    Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, einer Regelung zuzustimmen, durch die der mit der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung verfolgte Sinn und Zweck im wirtschaftlichen Bereich weitgehend erreicht wird.
(3)    Wir sind berechtigt, die im Zusammenhang mit den Geschäftsbeziehungen erhaltenen Daten über den Auftraggeber im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten und zu speichern, soweit dies im Rahmen der Vertragsdurchführung zweckmäßig erscheint.


 
Heute waren schon 8 Besucher (11 Hits) hier!
Wirtschaftskrise und Zukunftsangst in Europa? Nun, das sind Dinge, die man nicht schönreden sollte. Auch dürfen Sie Ihren gierigen Volksvertretern nicht Alles glauben. Fakt ist: Es wird nicht besser, eher schlechter in Europa aber auch in den USA. Aber doch gibt es einige Länder, welche mit Sicherheit von der internationalen Wirtschaftskrise profitieren. Nutzen Sie deshalb jetzt unsere langjährige Erfahrung und vereinbaren Sie kostenlos und unverbindlich einen Beratungstermin. Oftmals ist ein Neustart im Ausland günstiger, als Sie meinen. Und, Hand aufs Herz, besser als Hartz IV und Sozialhilfe ist das Allemal!!! Diese Webseite wurde kostenlos mit Homepage-Baukasten.de erstellt. Willst du auch eine eigene Webseite?
Gratis anmelden